Der Begriff Gesamtkriminalität bezeichnet die Summe aller Fälle der statistisch zu erfassenden kriminalpolizeilichen Ermittlungsvorgänge gemäß der Anlage 1 der Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte (mit Aus-nahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG) sowie Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, nicht enthalten.
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