Barrierefreiheit
Erklärung zu Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Köln ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.offenedaten-koeln.de und ihre Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite www.offenedaten-koeln.de ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) teilweise vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern und die Barrierefreiheit zu gewährleisten
Nicht barrierefreie Inhalte
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Es liegen noch keine Informationen in Deustcher Gebärdensprache vor.
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Auf der Seite www.offenedaten-koeln.de, welche als elektronischer Datenkatalog Zugriff auf Datensätze in maschinenlesbarer Form ermöglicht, werden einige Geodaten als Vorschau in Form einer interaktive Kartenanwendungen angezeigt. Diese Geodaten-Vorschau-Karten sind nicht barrierefrei. Zusätzlich zu den Karten werden jedoch die Datensätze in Maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt.
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Ebenso werden einige Datensätze als Vorschau in Form einer interaktiven Vorschau-Tabelle angezeigt. Diese Tabellen sind nicht barrierefrei. Zusätzlich zu diesen Tabellen werden die Datensätze jedoch in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt
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Seit März 2014 werden barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Wir können nicht ausschließen, dass in zum Download zur Verfügung gestellten Datensätzen vereinzelt ältere nicht barrierefreie PDF-Dokumente vorhanden sind. In vielen Fällen finden Sie diese Inhalte zusätzlich in anderer maschinenlesbarer Datenform
Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich in anderer Datenform zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. Juni 2021 erstellt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte Im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Leitung: Sabine Möwes
Telefax: 0221 / 221-33990
E-Mail: Stabsstelle Digitalisierung
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden dieser E-Mail personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten an die Stabstelle Digitalisierung der Stadt Köln übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
ie Überwachungsstelle ist per E-Mail erreichbar über: ueberwachung-barrierefreie-it@mags.nrw
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Informationen in Leichter Sprache
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