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Internet als Tatmittel Koeln 2005 2014

In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird seit 2004 die Nutzung des „Internet“ als Tatmittel erfasst.
Dies erfolgt in den folgenden Deliktsbereichen: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Nachstellung (Stalking), Nötigung, Bedrohung, Vermögens- und Fälschungsdelikte, der Sonstigen Straftatbestände und der Strafrechtlichen Nebengesetze.
Der hohe Wert bei den unten ausgewiesenen anderen Delikten in den Jahren 2012 und 2013 resultiert aus Erfassungen im Bereich „Sonstige Straftatbestände (StGB)“.

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