Historisch bedingt hat die FF als Grundaufgabe die Sicherstellung des Brandschutzes in ihrem jeweiligen Wachgebiet. Dabei wird sie im Ereignisfall entsprechend ihrem Leistungsvermögen zeitgleich mit der Berufsfeuerwehr alarmiert. Sie arbeitet das Schadensereignis gemeinsam mit den Kräften der Berufsfeuerwehr ab. Darüber hinaus werden Einsätze auch selbstständig ohne Mitwirkung der Berufsfeuerwehr durchgeführt.
Dateien und Quellen
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Angepasst | 2018-03-07 |
Veröffentlichungsdatum | 2015-09-18 |
Bezeichner | 0a0cc7d3-e1db-4cbf-a6d3-9806035db9b4 |
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