Satzungen der städtischen Betriebe und Einrichtungen

Bezeichnung: 
Satzungen der städtischen Betriebe und Einrichtungen
Halter der Daten: 
Stadt Köln
Beschreibung: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

neben den in öffentlich-rechtlicher Form organisierten Betrieben, nimmt die Stadt Köln insbesondere ihre Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge durch Einrichtungen und Betriebe in privatrechtlicher Form wahr. Diese sind als Konzern in der Stadtwerke Köln GmbH zusammengefasst und bilden einen substantiellen Teil der Aktivitäten der Stadt Köln ab. Während aber die Satzungen der Betriebe und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Form auf stadt-koeln.de veröffentlicht sind, müssen die Satzungen der Stadtwerke Köln GmbH und ihrer zahlreichen Tochtergesellschaften (u.a. auch NetCologne und RheinEnergie) in aufwendiger, insbesondere für Laien unzugänglicher Weise recherchiert und zum Teil sogar kostenpflichtig aus dem Handelsregister abgerufen werden. Das steht nicht im Verhältnis zu der besonderen Bedeutung dieser Satzungen. Sie bilden nämlich wesentliche Zuständigkeiten ab, sind insbesondere unerlässlich, um die Kompetenzverteilung zwischen dem Rat der Stadt Köln und der Bürgermeisterin abschließend ermitteln zu können. Das aber ist gerade notwendig, damit ein Bürger erkennen kann, welche Stelle politisch verantwortlich ist. Nur so kann der Bürger - letztlich - eine informierte Entscheidung bei der Kommunalwahl treffen.

Deshalb gilt: Die Stadt Köln sollte die Satzungen aller städtischen Betriebe und Einrichtungen - auch und insbesondere derjenigen in privatrechtlicher Form - einfach und transparent zugänglich machen. Können Sie diese Satzungen, soweit diese nicht bereits auf Stadt-Köln.de veröffentlicht sind als pdf-Dateien bereitstellen? Natürlich würde es sich anbieten auch auf stadt-koeln.de den Bereich Stadtrecht entsprechend zu ergänzen.

Freundliche Grüße

Bearbeitungsstand: 
Bereitstellung nicht möglich

Kommentare

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Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage. Da die interne Abstimmung des Fachamtes hat etwas Zeit in Anspruch genommen hat bitten wir um Verständnis, dass die Antwort an Sie erst jetzt erfolgt.

Grundsätzlich gilt, dass die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die dort eingereichten Dokumente (hierzu gehört auch der Gesellschaftsvertrag eines Unternehmens) gemäß § 9 HGB jedermann gestattet ist. Sie erfolgt kostenlos im jeweiligen Amtsgericht oder online gegen Gebühr über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de). Jeder kann sich also die betreffenden Gesellschaftsverträge aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen.

Eine Bereitstellung auf www.stadt-koeln.de ist leider kurzfristig nicht möglich. Wir arbeiten jedoch an einer Lösung für einen einheitlichen Gesamtüberblick. Sofern diese erfolgen kann, werden wir auch über dieses Portal darüber informieren.

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