Kampfmittelfreiheit

Bezeichnung: 
Kampfmittelfreiheit
Halter der Daten: 
KBD Düsseldorf
Beschreibung: 

Zum Hintergrund:
Kampfmittelbeseitigung ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr, die den örtlichen Ordnungsbehörden obliegt. Zu deren Unterstützung unterhält das Land einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst ist die einzige Stelle, die aus fachlicher Sicht das staatliche Handlungserfordernis festlegt. Er plant und organisiert die notwendigen Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen, führt sie durch und vergibt Aufträge.
Bei Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde über die Einschaltung des KBD. Grundstückseigentümer oder beauftragte Unternehmen wenden sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde entsprechend der Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst. Über diese werden weitere Schritte, falls notwendig, veranlasst.

Der Vorschlag:
Dokumentation der bereits durch die Ordnungsbehörde überprüften Flächen im Stadtgebiet. Damit Bauträger sowie auch Ver- und Entsorger bei ihrer Planung diese Daten einsehen können. Somit können zukünftige, erneute Anfragen vermieden werden.

Bearbeitungsstand: 
Bereitstellung nicht möglich

Kommentare

Comment: 

Die Erläuterung zu diesem Ergebniss ist ein wenig dünn ausgefallen ;)
Die Hürde liegt wohl darin, dass die Ergebnisse solcher Einzelanfragen zur Kampfmittelfreiheit nicht in einer brauchbaren weise gespeichert werden. Auch wenn das aktuell nicht einfach in ein GIS umzusetzten ist, möchte ich darum bitten, das Thema weiter zu verfolgen und in der Diskussion zu lassen.

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