Temporäre Halteverbotszonen

Bezeichnung: 
Temporäre Halteverbotszonen
Halter der Daten: 
Amt für öffentliche Ordnung
Beschreibung: 

Nach §§ 45 u. 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) können Bürger bei der Stadt die Einrichtung einer temporären Halteverbotszone beantragen. Gründe dafür können beispielsweise Umzüge oder Bauarbeiten sein. Dies hat zur Folge, dass an Orten, an denen normalerweise geparkt werden darf, vorübergehend ein Halteverbot gilt.

Mit diesem Datenangebot ließe sich beispielsweise eine Warnfunktion realisieren, die meldet, falls man an einem Ort parkt, der demnächst zur temporären Halteverbotszone wird.

Bearbeitungsstand: 
Bereitstellung nicht möglich

Neuen Kommentar schreiben

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
To prevent automated spam submissions leave this field empty.
CAPTCHA

Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.

9 + 1 = Lösen Sie diese einfache Rechenaufgabe und geben Sie das Ergebnis ein, z. B. für 1+3, geben Sie 4 ein.