Naturdenkmale werden aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit oder auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen ausgewiesen und geschützt.
Sie werden im sogenannten baulichen Außenbereich durch den Landschaftsplan der Stadt Köln (LP) und darüber hinaus durch die Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale (NDI-VO) festgesetzt. Die hier angebotenen Karten enthalten die geschützten Bäume beider Satzungen.
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