Statistisch erfasst werden können nur Menschen mit Behinderungen, denen ein Grad der Behinderung (GdB) zugesprochen wurde. Die aufgeführten Daten beziehen sich auf den GdB, unabhängig davon ob dieser über oder unter 50 liegt, es sei denn dieser wird ausdrücklich genannt.
Quelle: Bezirksregierung Münster
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